AGB´s

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

des Weingutes Schloss Seeburg

VORRANG
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall schriftlich mit uns vereinbart wurden. Die Abnahme unserer Leistung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

ANGEBOT & PREISE
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle ausgewiesenen Preise für Speisen, Getränke und sonstiger Leistungen in unserem Prospekt sowie auf unserer Homepage, sind Abholpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Servicepersonal, Ausstattungsgegenstände und Transportkosten sind in den Bufett- und Getränkepreisen nicht enthalten. Diese Leistungen werden Ihnen gesondert angeboten und in Rechnung gestellt. Die Korrektur eventueller Druckfehler behalten wir uns vor. Je nach Auftragsvolumen kann eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechtigt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und seit der Lieferung an den Kunden mehr als drei Monate verstrichen sind.

ANGEBOTE UND GÜLTIGKEIT

Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Sollte nach Ablauf der Frist kein Unterschriebenes oder geändertes Angebot dem Weingut vorliegen, so verfällt Angebot und Reservierung. Es können für den Reservierungstag mehrere Angebote versand werden. Gültigkeit behält das erste Angebot das in der oben genannten Frist mit genauer Anschrift und Unterschrift an uns zurück geschickt wurde.

MINDESTBESTELLWERT

Der Mindestbestellwert für jeden Auftrag beträgt 50,00 Euro. Für Bestellungen unter 50,00 Euro berechnen wir einen Aufschlag für Verwaltungs- und Organisationsaufwand in Höhe von 15,00 Euro.

AUFTRAGSERTEILUNG

Mit Auftragserteilung werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Ihre Bestellung sollte zur Vermeidung von Übermittlungsfehlern in schriftlicher Form erfolgen. Aufträge gelten nur dann als vereinbart, wenn Sie von uns eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten haben. Bei einem Auftragsvolumen über 150,00 Euro unterbreiten wir Ihnen in der Regel vorab ein schriftliches Angebot, in dem wir Ihnen den spätesten Termin zur Auftragserteilung aufgeben. Bei sehr kurzfristigen Bestellungen behalten wir uns die Berechnung von Mehraufwand vor.

ÄNDERUNGEN

Geringfügige Änderungen in unserem Büfett- und Speiseangebot können saison- und qualitätsbedingt auftreten.

AUSLIEFERUNG

Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Bei jeder Lieferung muss mit einer Zeitverschiebung gerechnet werden, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht immer vermeiden lässt. Aus diesem Grund räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahme und Prüfung der georderten Waren und quittiert den Erhalt. Eventuelle Unstimmigkeiten sind bei Abnahme auf den Lieferpapieren zu vermerken. Wir behalten uns das Recht der zumutbaren Nachbesserung und/oder Nachlieferung vor.

TRANSPORTKOSTEN

werden gesondert vereinbart.

HAFTUNG

Versenden wir Ware oder sonstige Mietgegenstände außerhalb unseres Firmensitzes, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Kurier, Frachtführer oder sonstigem Dritten übergeben haben. Bei Warenlieferung mit unseren eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitern geht die Haftung bei Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über. Mit Geschäftsaufgabe erlöschen automatisch alle Angebote, Gutscheine und Reservierungen haftungsfrei.

BÜFETTAUFBAU

Der Büfettaufbau ist eine Sonderleistung, die gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt wird.

PERSONAL

Dienstleistungen von Servicekräften, Büfettkräften, Köchen, Hostessen, Auf- und Abbaupersonal, Hilfskräften, Reinigungskräften, Technikern oder ähnlichem Personal müssen gesondert bestellt und vereinbart werden.

BESICHTIGUNG VOR ORT

Ein Besichtigungstermin vor Ort gilt als Sonderleistung, die gesondert vereinbart wird. Diese ist kostenfrei.

LEIHGESCHIRR & AUSSTATTUNG

Die Buffetausstattung für kalte Gerichte wie zum Beispiel Platten, Schüsseln oder Kellen sind im Buffetpreis als Leihgeschirr mit enthalten.

VERTRAGSZWECK

Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am vereinbarten Ort nutzen.

ABHOLUNG VON LEIHGUT

Die Lieferung von Speisen und Getränken erfolgt in und/oder auf Leihbehältern,-platten oder –geschirr. Diese werden nach Vereinbarung
möglichst am Folgetag abgeholt. Der Kunde hält die Gegenstände zum vereinbarten Termin und im grob gereinigten Zustand zur Abholung bereit. Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlende Gegenstände werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen an Leihgegenständen wird der Aufwand für Reparatur oder Instandsetzung berechnet.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Kunde erhält für das erteilte Auftragsvolumen eine Rechnung. Die Bezahlung durch den Kunden erfolgt in Bar oder hat innerhalb von 10 Tagen per Überweisung ohne Abzug auf das angegebene Konto zu erfolgen. Ab einer Auftragsgröße von 100,00 Euro können wir eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte der Gesamtsumme, zahlbar 2 Werktage vor Liefertermin, verlangen. Tritt Zahlungsverzug ein, wird der Rechnungsbetrag
mit dem üblichen Zinssatz verzinst. Mahnungen werden nicht versandt. Das Inkasso übernimmt dann ein von uns beauftragtes Inkasso - Unternehmen.

STORNIERUNG

Bei () Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin, Reservierung oder Veranstaltungstermin 25%, 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin, Reservierung oder Veranstaltungstermin 50%. Bei Stornierung am Liefertag behalten wir uns vor bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

EIGENTUMSVORBEHALT

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Halle (Saale).

SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch solche Vereinbarungen
ersetzt, die in zulässiger Weise dem rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der getroffenen Abrede entsprechen.